Wer bei der Einreise in die Schweiz ein gefälschtes Marken-Hemd aus Thailand auf dem Leib trägt, könnte von den Zollbeamten gezwungen werden, dieses abzulegen und mit freiem Oberkörper in die Alpen-Republik einzureisen - insofern sich im mitgeführten Gepäck kein “legales” Kleidungsstück findet, das stattdessen angelegt werden könnte. Dieses Schreckensszenario ist nicht weit hergeholt, sondern durchaus realistisch angesichts der seit 1. Juli geltenden, verschärften Zollvorschriften.
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