Bei Majestätsbeleidigung versteht die thailändische Justiz keinen Spass!
Wer schon einige Zeit in Thailand lebt oder Thailand besser kennt, kann das gut nachvollziehen.
Wer schon einige Zeit in Thailand lebt oder Thailand besser kennt, kann das gut nachvollziehen.
Bericht:
Der Schweizer hatte im Mai vergangenen Jahres im Vollrausch mehrere Porträts von König Bhumibol Adulyadej mit schwarzer Farbe besprüht. Der 57-Jährige hatte sich in allen Punkten der Anklage schuldig bekannt. Er war in fünf Fällen der Majestätsbeleidigung angeklagt. Auf jedes einzelne Vergehen stehen bis zu 15 Jahre Haft. Statt maximal 75, begnügte sich das Gericht jetzt mit 20 Jahren Haft! Wegen des Schuldeingeständnisses wurde die Strafe um die Hälfte reduziert. Richter Pitsanu Tanbuakli bezeichnete die in der nordthailändischen Stadt Chiang begangenen Taten als "schweres Verbrechen". Der Verurteilte war von Videokameras bei seinen Schmierereien gefilmt worden. Er hatte sich ausgerechnet den 5. Dezember für seine Tat ausgesucht - den Geburtstag des Königs. Der aus Zürich stammende und mit einer Thäiländerin verheiratete Jufer kann gegen das Urteil Berufung einlegen.
Der 79-jährige König feierte im Juni vergangenen Jahres sein 60-jähriges Thronjubiläum. Kein anderer Monarch weltweit ist schon so lange im Amt. Von vielen seiner Landsleute wird er aufrichtig verehrt. Noch heute tragen Millionen Thailänder (nicht nur) montags ein gelbes T-Shirt. Gelb ist die Farbe der Monarchie, und Bhumibol wurde an einem Montag geboren. Dank dieser Beliebtheit und seiner in 60 Jahren auf dem Thron erworbenen Autorität verfügt der König auch über starken Einfluss auf die Politik seines Landes, auch wenn er kaum gesetzlich verbriefte Befugnisse hat. Sehr weitgehend ist er allerdings vor kritischen Worten geschützt.
Das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) kommentiert die Höhe der Strafe aus Respekt für die Unabhängigkeit der Justiz nicht, wie Sprecher Jean-Philippe Jeannerat auf Anfrage sagte. NEWS.CH
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ThaiLive Kommentar zum Thema:
König, Majestätsbeleidigung, Verbrechen, westliche Sicht...
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Der Verurteilte lebt seit zehn Jahren in Thailand. Nach Angaben der Schweizer Botschaft in Bangkok kann der 57-Jährige seine Strafe nicht in der Schweiz absitzen. In dem entsprechenden Rechtsabkommen sei diese Möglichkeit bei allen Delikten, die die Königsfamilie betreffen, ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Schweizer hätte sich wohl besser beim Nebelspalter www.news.ch/Spray+it+yourself/271426/detail.htm) mit seinen Sprayereien ausgelassen, da wäre er zumindest straffrei ausgegangen!
Wer mit Thailand besser vertraut ist, dürfte das aus Schweizer Sicht wohl unverhältnismässig hohe Urteil nicht besonders überraschen. Es gibt wohl kaum ein anderes Land, wo ein Volk seinen König dermassen verehrt und ihm derart untergeben ist, wie in Thailand. Wer schon gelegentlich Bilder am Fernsehen aus dem Königspalast gesehen hat, hat sich sicher schon verwundert, in welcher für Westler fast unglaublichen Manier sich sogar Regierungsvertreter der höchsten Ränge dem König (buchstäblich) zu Füssen legen
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Unvorstellbar was passiert, wenn der über alles geliebte König seinem Volke eines Tages nicht mehr zur Verfügung stehen kann…
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